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Nachhaltiger Einkauf und öffentliche Auftraggeber – Liebe auf den zweiten Blick

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Nachhaltigkeit beim Einkauf oder bei Ausschreibungen birgt ein enormes Potential für den Klimaschutz. Gerade öffentliche Auftraggeber haben eine besondere Verpflichtung, bei der Verwendung von 470 Milliarden Euro Steuergeldern des Bundeshaushalts, einen guten Job zu machen. Dieses Potential will die Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“ heben und dem „Vergabetransformationspaket 2023“ der Bundesregierung einen Schub verleihen. Grundsätzlich ist die nachhaltige Vergabe kein beliebtes Thema. Sie gilt aufgrund bestehender Zielkonflikte mit Wirtschaftlichkeitsfragen als umständlich, kompliziert und ist von großen Informationsbedarfen gekennzeichnet, die Behörden in föderalen Strukturen oft überfordern können.

Die Erkenntnis, dass viele Verwaltungsmitarbeitende bei Ausschreibungen überfordert sind, ist eine hilfreiche Erkenntnis. Sie erwächst vor allem auch aus der Zielstellung der Kombination von ökologischen, klimagerechten, zirkulären, innovativen, sozial-verantwortlichen, KMU-fördernden und wirtschaftlichen Zielen auch noch unter Berücksichtigung von Lebenszyklus-, Verschmutzungs-, Vermeidungs- und sonstiger Opportunitätskosten in einer Ausschreibung kann aufgelöst werden. Hier kann einer ausschreibenden Behörde schon einmal die Orientierung verloren gehen. Deshalb schlägt die Initiative dafür acht Regeln für schnelle Entscheidungen und einfache Verfahren vor. Diese sollen schnell Abhilfe schaffen, sofern es eine bundeseinheitliche Regelung gibt und ein Portal, dass beim Wissensaustausch hilft.

Acht Regeln für mehr Nachhaltigkeit bei Ausschreibungen:

  1. Einbindung von umwelt- oder klimabezogenen Aspekten in der Leistungsbeschreibung und in den Auftragsausführungsbedingungen.
  2. Keine verpflichtende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen als Eignungskriterium festlegen, stattdessen
  3. verpflichtende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen als Zuschlagskriterium.
  4. Prozentuale Anteile statt absoluter Zahlen für Bio- oder Recyclinganteile nutzen.
  5. Nachhaltigkeit nicht nur auf Labels, Zertifizierungen oder Siegel reduzieren, sondern
  6. weitere Indizien für Umweltwirkungen und Zirkularität abrufen, wie sie der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und mit der Einführung des digitalen Produktpasses transparent werden.
  7. Einführung eines K.O. Kriteriums: Wer seinen gesetzlichen Pflichten, so auch den Nachhaltigkeitsberichtpflichten, nicht nachkommt, wird in Ausschreibungen nicht berücksichtigt.
  8. Rechtssichere Digitalisierung von Einkaufsprozessen und Nutzung gemeinsamer Plattformen, die auch als Informations- und Wissensplattform dienen sowie der Möglichkeit Einkaufsgemeinschaften zu bilden, die Effizienz im professionellen Einkauf erhöhen sollen.

Die Liebe zur nachhaltigen Ausschreibung kann wachsen, wenn das Verständnis für die Wirkung von Nachhaltigkeit transportiert wird. Dafür braucht es ein qualifiziertes Zielvorgabesystem für die spezifischen Beschaffungsstellen. Dieses zu schaffen ist nicht zuletzt eine politische Aufgabe, in der die Klimaziele exakt runter gebrochen werden. Hierbei brauchen alle Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung noch viel Unterstützung. Wenn das Vergabetransformationspaket 2023 der Regierung das leistet, wird die Liebe auf den zweiten Blick wachsen.

Hier findet ihr weitere Informationen zum Thema nachhaltiger Einkauf sowie den vollständigen Beitrag der Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“.

Viel Spaß beim Hören!

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Nachhaltigkeit beim Einkauf oder bei Ausschreibungen birgt ein enormes Potential für den Klimaschutz. Gerade öffentliche Auftraggeber haben eine besondere Verpflichtung, bei der Verwendung von 470 Milliarden Euro Steuergeldern des Bundeshaushalts, einen guten Job zu machen. Dieses Potential will die Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“ heben und dem „Vergabetransformationspaket 2023“ der Bundesregierung einen Schub verleihen. Grundsätzlich ist die nachhaltige Vergabe kein beliebtes Thema. Sie gilt aufgrund bestehender Zielkonflikte mit Wirtschaftlichkeitsfragen als umständlich, kompliziert und ist von großen Informationsbedarfen gekennzeichnet, die Behörden in föderalen Strukturen oft überfordern können.

Die Erkenntnis, dass viele Verwaltungsmitarbeitende bei Ausschreibungen überfordert sind, ist eine hilfreiche Erkenntnis. Sie erwächst vor allem auch aus der Zielstellung der Kombination von ökologischen, klimagerechten, zirkulären, innovativen, sozial-verantwortlichen, KMU-fördernden und wirtschaftlichen Zielen auch noch unter Berücksichtigung von Lebenszyklus-, Verschmutzungs-, Vermeidungs- und sonstiger Opportunitätskosten in einer Ausschreibung kann aufgelöst werden. Hier kann einer ausschreibenden Behörde schon einmal die Orientierung verloren gehen. Deshalb schlägt die Initiative dafür acht Regeln für schnelle Entscheidungen und einfache Verfahren vor. Diese sollen schnell Abhilfe schaffen, sofern es eine bundeseinheitliche Regelung gibt und ein Portal, dass beim Wissensaustausch hilft.

Acht Regeln für mehr Nachhaltigkeit bei Ausschreibungen:

  1. Einbindung von umwelt- oder klimabezogenen Aspekten in der Leistungsbeschreibung und in den Auftragsausführungsbedingungen.
  2. Keine verpflichtende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen als Eignungskriterium festlegen, stattdessen
  3. verpflichtende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen als Zuschlagskriterium.
  4. Prozentuale Anteile statt absoluter Zahlen für Bio- oder Recyclinganteile nutzen.
  5. Nachhaltigkeit nicht nur auf Labels, Zertifizierungen oder Siegel reduzieren, sondern
  6. weitere Indizien für Umweltwirkungen und Zirkularität abrufen, wie sie der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und mit der Einführung des digitalen Produktpasses transparent werden.
  7. Einführung eines K.O. Kriteriums: Wer seinen gesetzlichen Pflichten, so auch den Nachhaltigkeitsberichtpflichten, nicht nachkommt, wird in Ausschreibungen nicht berücksichtigt.
  8. Rechtssichere Digitalisierung von Einkaufsprozessen und Nutzung gemeinsamer Plattformen, die auch als Informations- und Wissensplattform dienen sowie der Möglichkeit Einkaufsgemeinschaften zu bilden, die Effizienz im professionellen Einkauf erhöhen sollen.

Die Liebe zur nachhaltigen Ausschreibung kann wachsen, wenn das Verständnis für die Wirkung von Nachhaltigkeit transportiert wird. Dafür braucht es ein qualifiziertes Zielvorgabesystem für die spezifischen Beschaffungsstellen. Dieses zu schaffen ist nicht zuletzt eine politische Aufgabe, in der die Klimaziele exakt runter gebrochen werden. Hierbei brauchen alle Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung noch viel Unterstützung. Wenn das Vergabetransformationspaket 2023 der Regierung das leistet, wird die Liebe auf den zweiten Blick wachsen.

Hier findet ihr weitere Informationen zum Thema nachhaltiger Einkauf sowie den vollständigen Beitrag der Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“.

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