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#127 - Compliance Management in Wissenschafts- u. Forschungsorganisationen. Im Gespräch mit Dr. Daniel Lahne

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Zum Erlass des Hinweisgeberschutzgesetz

Dr. Daniel Lahne, langjähriger Leiter Recht & Compliance am Helmholtz Zentrum München (bis 2023); ständiges Mitglied der Ethik-Kommission der TU München, seit 2023 Fraunhofer-Gesellschaft, zuständig für Compliance Management, ehemaliger Geschäftsführer der Infrafrontier GmbH, Experte für Compliance und Ombudswesen im Wissenschaftsmanagement sowie der internationalen Vertragsgestaltung und -verhandlung bei Fragen des Fördermittelrechts.

Inhalte:

Die Whistleblower-Richtlinie der EU, die im Dezember 2019 verabschiedet wurde, sowie das darauf aufbauende Hinweisgeberschutzgesetz, das nun erlassen worden ist und im Juni 2023 in Kraft treten wird, hat Auswirkungen auf Forschungsorganisationen und Wissenschaftsorganisationen. Beide Regelungen verpflichten u.a. diese Wissenschafts- und Forschungsorganisationen dazu, angemessene Mechanismen und Kanäle einzurichten, um Hinweise auf Verstöße gegen das EU-Recht zu erhalten. Zu den Einzelzheiten hatten wir mit Sebastian Steeck von der Diakonie Leipzig hier im Podcast bereits gesprochen (#121).

Diese Richtlinie sowie das Hinweisgeberschutzgesetz ist eng mit dem Compliance-Management verbunden, das für die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien in unseren Organisationen verantwortlich ist. Ein effektives Compliance-Management stellt sicher, dass ethische Standards eingehalten werden, Risiken minimiert werden und Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften verhindert oder frühzeitig erkannt werden.

Die Einrichtung von Kommunikationskanälen gemäß der Whistleblower-Richtlinie bzw. des Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Compliance-Managementsystems. Durch die Schaffung sicherer und vertraulicher Kanäle ermöglichen sie Mitarbeiter*innen, Verstöße gegen das EU-Recht oder andere rechtswidrige Handlungen zu melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Die Whistleblower-Richtlinie betont auch den Schutz derjenigen, die Verstöße melden. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, um eine offene und transparente Meldung von Verstößen zu fördern, sog. Repressalienverbot.

Durch die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie und die Einrichtung geeigneter Kommunikationskanäle sollen die Compliance-Kultur auch in den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen gestärkt werden. Ziel ist es, dass Mitarbeitende ermutigt werden, Bedenken und Hinweise auf Verstöße zu äußern, und damit bestenfalls ein Umfeld des Vertrauens und der Rechenschaftspflicht geschaffen wird. Ob und inwieweit das in den kommenden Jahren mithilfe dieser Regelungen gelingt, ist völlig offen. Dr. Daniel Lahne betont, dass dieses Unterfangen jedenfalls kein Selbstläufer ist und maßgebend von den Nebenwirkungen dieser Gesetzgebung abhängen wird, also inwieweit das Thema durch die gesetzlichen Vorgaben zu Aufmerksamkeits- und Kommunikationsdynamiken in den Organisationen führt, die sich positiv auswirken werden.

Für Wissenschaftsmanager ist das genau die Aufgabe, das Thema im Aufmerksamkeitsradar der Mitarbeitenden zu behalten. Insoweit dürften diese Regelungen keineswegs nur direkt zu Meldungen und Hinweise führen, sondern viel eher zu Fortbildungsveranstaltungen, Workshops, Change Prozessen und vieles mehr, so dass das Thema im Aufmerksamkeitsfokus bleibt.

Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, inwieweit die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen dieses Thema ernst nehmen werden und dafür einstehen.

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Inhalte:

Die Whistleblower-Richtlinie der EU, die im Dezember 2019 verabschiedet wurde, sowie das darauf aufbauende Hinweisgeberschutzgesetz, das nun erlassen worden ist und im Juni 2023 in Kraft treten wird, hat Auswirkungen auf Forschungsorganisationen und Wissenschaftsorganisationen. Beide Regelungen verpflichten u.a. diese Wissenschafts- und Forschungsorganisationen dazu, angemessene Mechanismen und Kanäle einzurichten, um Hinweise auf Verstöße gegen das EU-Recht zu erhalten. Zu den Einzelzheiten hatten wir mit Sebastian Steeck von der Diakonie Leipzig hier im Podcast bereits gesprochen (#121).

Diese Richtlinie sowie das Hinweisgeberschutzgesetz ist eng mit dem Compliance-Management verbunden, das für die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien in unseren Organisationen verantwortlich ist. Ein effektives Compliance-Management stellt sicher, dass ethische Standards eingehalten werden, Risiken minimiert werden und Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften verhindert oder frühzeitig erkannt werden.

Die Einrichtung von Kommunikationskanälen gemäß der Whistleblower-Richtlinie bzw. des Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Compliance-Managementsystems. Durch die Schaffung sicherer und vertraulicher Kanäle ermöglichen sie Mitarbeiter*innen, Verstöße gegen das EU-Recht oder andere rechtswidrige Handlungen zu melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Die Whistleblower-Richtlinie betont auch den Schutz derjenigen, die Verstöße melden. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, um eine offene und transparente Meldung von Verstößen zu fördern, sog. Repressalienverbot.

Durch die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie und die Einrichtung geeigneter Kommunikationskanäle sollen die Compliance-Kultur auch in den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen gestärkt werden. Ziel ist es, dass Mitarbeitende ermutigt werden, Bedenken und Hinweise auf Verstöße zu äußern, und damit bestenfalls ein Umfeld des Vertrauens und der Rechenschaftspflicht geschaffen wird. Ob und inwieweit das in den kommenden Jahren mithilfe dieser Regelungen gelingt, ist völlig offen. Dr. Daniel Lahne betont, dass dieses Unterfangen jedenfalls kein Selbstläufer ist und maßgebend von den Nebenwirkungen dieser Gesetzgebung abhängen wird, also inwieweit das Thema durch die gesetzlichen Vorgaben zu Aufmerksamkeits- und Kommunikationsdynamiken in den Organisationen führt, die sich positiv auswirken werden.

Für Wissenschaftsmanager ist das genau die Aufgabe, das Thema im Aufmerksamkeitsradar der Mitarbeitenden zu behalten. Insoweit dürften diese Regelungen keineswegs nur direkt zu Meldungen und Hinweise führen, sondern viel eher zu Fortbildungsveranstaltungen, Workshops, Change Prozessen und vieles mehr, so dass das Thema im Aufmerksamkeitsfokus bleibt.

Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, inwieweit die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen dieses Thema ernst nehmen werden und dafür einstehen.

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