EuGH zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden nach der DSGVO
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In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts besprechen die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen Mc Grath und Klaus Palenberg das EuGH-Urteil zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden für Datenschutzverstöße. Kern der Besprechung ist die Entscheidung des EuGH, dass sich auch nach Einführung der DSGVO Verbraucherverbände auf die Befugnisnormen nach §§ 8 Abs. 3 UWG, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG stützen können, um Datenschutzverstöße zu verfolgen. Dabei können sie auch auf eigene Initiative hin tätig werden und bedürfen keines unmittelbaren Auftrags.
Das Urteil des EuGH zum Nachlesen: EuGH-Urteil vom 28.04.2022, C-319/20.
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