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Wohlig warm trotz Gebäudeenergiegesetz | c’t uplink
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Ein Knall, ein Rumpeln, ein Heizkörper pfeift noch einmal aus dem letzten Loch. Die alte Heizung ist kaputt und es ist Januar 2024, das Gebäudeenergiegesetz ist also in Kraft getreten. Diese Horrorvorstellung für Besitzer von Einfamilienhäusern ist nicht so schlimm, wie man meinen könnte: Wärmepumpen versprechen nämlich erheblich geringere Energiekosten und die Ersparnis wiegt den etwas höheren Anschaffungspreis gegenüber einer Gasheizung mehr als auf.
Die aufgeheizte Debatte rund um das Gesetz hat die Faktenlage zur Wärmepumpe zum Teil erheblich verzerrt. Mit aktueller Technik sind in Neubauten, also den Gebäuden, um die es im Gesetz hauptsächlich geht, Wirkungsgrade zwischen 400 und 500 Prozent möglich. Demgegenüber müssen selbst Gaspreis-Optimisten eingestehen, dass die elektrische Heizung auf lange Sicht billiger ist.
Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen, die länger sind als die Lebensdauer vieler Gasthermen. Und auch bei Gebäuden mit alten Heizkörpern und Dämmwerten weit hinter aktuellen Standards kann sich eine Wärmepumpe lohnen. Dann wegen der höheren Vorlauftemperatur des Heizwassers mit Wirkungsgraden um die 300 Prozent.
Zudem erlaubt das Gesetz diverse Alternativen. Neben Fernwärme kommen auch Holz, Biogas oder Wasserstoff als Energieträger infrage. Bei den Brennstoffen besteht allerdings die Gefahr, dass sie in Zukunft teuer werden, wenn Wald- und Anbauflächen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Und beim grünen Wasserstoff spielt neben dem schlechten Wirkungsgrad bei der Erzeugung auch eine Rolle, dass der Rohstoff in großen Mengen für die Stahl- und Düngemittelproduktion attraktiv ist.
Der Uplink stürzt sich ganz auf die Lösungen und versucht den Spagat zwischen Nachhaltigkeit und Bequemlichkeit. Dafür leisten nicht zuletzt smarte Radiator-Thermostate einen Beitrag, die man auch als Mieter und ohne Spezialwerkzeug selbst installieren kann.
c't-Artikel zum Gebäudeenergiegesetz: https://www.heise.de/select/ct/2023/22/2318409214780534614 c't-Artikel zur Konfiguration von Wärmepumpen: https://www.heise.de/select/ct/2023/22/2322213525698742434 c't-Test zu smarten Thermostaten: https://www.heise.de/select/ct/2023/22/2324112425542886184
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Die aufgeheizte Debatte rund um das Gesetz hat die Faktenlage zur Wärmepumpe zum Teil erheblich verzerrt. Mit aktueller Technik sind in Neubauten, also den Gebäuden, um die es im Gesetz hauptsächlich geht, Wirkungsgrade zwischen 400 und 500 Prozent möglich. Demgegenüber müssen selbst Gaspreis-Optimisten eingestehen, dass die elektrische Heizung auf lange Sicht billiger ist.
Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen, die länger sind als die Lebensdauer vieler Gasthermen. Und auch bei Gebäuden mit alten Heizkörpern und Dämmwerten weit hinter aktuellen Standards kann sich eine Wärmepumpe lohnen. Dann wegen der höheren Vorlauftemperatur des Heizwassers mit Wirkungsgraden um die 300 Prozent.
Zudem erlaubt das Gesetz diverse Alternativen. Neben Fernwärme kommen auch Holz, Biogas oder Wasserstoff als Energieträger infrage. Bei den Brennstoffen besteht allerdings die Gefahr, dass sie in Zukunft teuer werden, wenn Wald- und Anbauflächen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Und beim grünen Wasserstoff spielt neben dem schlechten Wirkungsgrad bei der Erzeugung auch eine Rolle, dass der Rohstoff in großen Mengen für die Stahl- und Düngemittelproduktion attraktiv ist.
Der Uplink stürzt sich ganz auf die Lösungen und versucht den Spagat zwischen Nachhaltigkeit und Bequemlichkeit. Dafür leisten nicht zuletzt smarte Radiator-Thermostate einen Beitrag, die man auch als Mieter und ohne Spezialwerkzeug selbst installieren kann.
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