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#32 – Hans Leo Bader – Braucht die Natur Rechte?

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Hans Leo Bader ist langjähriges Vorstandsmitglied der Deutschen Umweltstiftung, nachhaltiger Stadtentwickler, Verleger, Netzwerker, ökologischer Kommunalpolitiker und, wie er selbst sagt: Aktivist! Seine Leidenschaft gehört der Natur und der möchte er zu mehr Rechten verhelfen.

Die Natur hat ein Recht auf Würde und Existenz, sagen die einen. Wenn wir der Natur mehr Rechte eingestehen, schränkt das unsere Menschenrechte ein, argumentieren die anderen. Wer hat Recht? Und weshalb muss es eigentlich eine Trennung geben zwischen hier und dort, Mensch und Natur? Sind wir nicht Teil eines allumfassenden Kosmos?

Wie lange könnten wir noch an dem Ast sägen, auf dem wir sitzen?

Eine Gruppe von Menschen weltweit hat sich diese Fragen bereits beantwortet und spannt ein Netzwerk von Aktivisten, die sich dafür einsetzen, dass Flüsse, Seen, Wälder, ganze Ökosysteme eine Stimme bekommen. Über dieses internationale Netzwerk und was einzelne Menschen in ihren Ländern ganz konkret dafür tun, darüber unterhalte ich mich heute mit Hans Leo Bader.

Hans Leo spricht über die juristischen Hintergründe und Voraussetzungen, um der Natur ihre Rechte einzurichten. Nämlich das Recht auf Würde, Existenz, auf Wiederherstellung und Schutz. Dafür bereitet Hans Leo ein Volksbegehren in Bayern vor, das erst auf Landesebene erfolgreich werden soll, um dann auf andere Länder und auf Bundesebene ausgeweitet zu werden. Aber es braucht nicht nur eine Grundgesetzänderung, sonder die Gesellschaft als Ganzes und ein Umdenken in den Köpfen der Menschen. Wir unterhalten uns, wie wir uns der Einheit zwischen Mensch und Natur wieder annähern können, wie es bei vielen Indigenen Völkern heute noch selbstverständlich ist.

Es geht um etwas Großes!

Es geht also um nichts Geringeres als unsere Mitwelt auf Augenhöhe mit dem Menschen zu stellen und ihr den Titel einer juristischen Person zu verleihen, durch die sie ihre Rechte einklagen kann. Das ist ein epochaler und kulturhistorischer Prozess. Das dieses Vorhaben keine Utopie ist, erläutert Hans Leo an mehreren Beispielen aus unterschiedlichen Ländern, wo Ökosystemen ihre Würde und Existenzberechtigung bereits zugeschrieben wird und wo die Rechte für die Natur sogar in der Verfassung festgeschrieben sind.

Diese Beispiele machen auch hierzulande Hoffnung, dass endlich auch die Luft, der Boden, die Tiere, die Rechte bekommen, die sie schon längst haben müssten. Womit auch die Eingangsfrage beantwortet wäre!

Ich freue mich darüber, dass ich meinen bescheidenen Anteil dazu beitragen kann, um dieses Vorhaben zu unterstützen.

Wer sich gerufen fühlt, unterstützen zu wollen, kann das unter den unten angegebenen Links tun.


Webseite Netwerk Rechte der Natur

Webseite Volksbegehren “Rechte der Natur”

Webseite GARN (Global Alliance for the Rights of Nature)

Bücherliste – Empfehlungen zum Thema:

Elisabeth Weydt – Die Natur hat Recht!

Klaus Bosselmann – Im Namen der Natur

Jens Kersten – Das Ökologische Grundgesetzt

Beitrag von Geseko von Lüpke im Bayrischen Rundfunk – “Hat die Loisach Rechte?”

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Die Natur hat ein Recht auf Würde und Existenz, sagen die einen. Wenn wir der Natur mehr Rechte eingestehen, schränkt das unsere Menschenrechte ein, argumentieren die anderen. Wer hat Recht? Und weshalb muss es eigentlich eine Trennung geben zwischen hier und dort, Mensch und Natur? Sind wir nicht Teil eines allumfassenden Kosmos?

Wie lange könnten wir noch an dem Ast sägen, auf dem wir sitzen?

Eine Gruppe von Menschen weltweit hat sich diese Fragen bereits beantwortet und spannt ein Netzwerk von Aktivisten, die sich dafür einsetzen, dass Flüsse, Seen, Wälder, ganze Ökosysteme eine Stimme bekommen. Über dieses internationale Netzwerk und was einzelne Menschen in ihren Ländern ganz konkret dafür tun, darüber unterhalte ich mich heute mit Hans Leo Bader.

Hans Leo spricht über die juristischen Hintergründe und Voraussetzungen, um der Natur ihre Rechte einzurichten. Nämlich das Recht auf Würde, Existenz, auf Wiederherstellung und Schutz. Dafür bereitet Hans Leo ein Volksbegehren in Bayern vor, das erst auf Landesebene erfolgreich werden soll, um dann auf andere Länder und auf Bundesebene ausgeweitet zu werden. Aber es braucht nicht nur eine Grundgesetzänderung, sonder die Gesellschaft als Ganzes und ein Umdenken in den Köpfen der Menschen. Wir unterhalten uns, wie wir uns der Einheit zwischen Mensch und Natur wieder annähern können, wie es bei vielen Indigenen Völkern heute noch selbstverständlich ist.

Es geht um etwas Großes!

Es geht also um nichts Geringeres als unsere Mitwelt auf Augenhöhe mit dem Menschen zu stellen und ihr den Titel einer juristischen Person zu verleihen, durch die sie ihre Rechte einklagen kann. Das ist ein epochaler und kulturhistorischer Prozess. Das dieses Vorhaben keine Utopie ist, erläutert Hans Leo an mehreren Beispielen aus unterschiedlichen Ländern, wo Ökosystemen ihre Würde und Existenzberechtigung bereits zugeschrieben wird und wo die Rechte für die Natur sogar in der Verfassung festgeschrieben sind.

Diese Beispiele machen auch hierzulande Hoffnung, dass endlich auch die Luft, der Boden, die Tiere, die Rechte bekommen, die sie schon längst haben müssten. Womit auch die Eingangsfrage beantwortet wäre!

Ich freue mich darüber, dass ich meinen bescheidenen Anteil dazu beitragen kann, um dieses Vorhaben zu unterstützen.

Wer sich gerufen fühlt, unterstützen zu wollen, kann das unter den unten angegebenen Links tun.


Webseite Netwerk Rechte der Natur

Webseite Volksbegehren “Rechte der Natur”

Webseite GARN (Global Alliance for the Rights of Nature)

Bücherliste – Empfehlungen zum Thema:

Elisabeth Weydt – Die Natur hat Recht!

Klaus Bosselmann – Im Namen der Natur

Jens Kersten – Das Ökologische Grundgesetzt

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