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Der Gerichtsbeschluss, der freie Medien vor finanzieller Austrocknung schützt | Von Hakon von Holst
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Ein Kommentar von Hakon von Holst.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Sparkassen dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet sind und Konten nicht willkürlich kündigen oder verweigern können. Wenn diese Rechtsprechung sich durchsetzt, bietet ein Sparkassenkonto kritischen Medien und Publizisten Schutz vor Bankenwillkür. Hakon von Holst hat das Urteil gelesen und analysiert <1>.
Ein Bankkonto ist wirtschaftliche Arbeitsgrundlage für kritische Publizisten. Viele konzernunabhängige Medien und freie Journalisten arbeiten auf Spendenbasis. Doch immer öfter kündigen Banken die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen. Mit dem Umzug zu einer neuen Bank gehen Überweisungs-Daueraufträge von finanziellen Unterstützern verloren. Gut vierzig Fälle hatte ich für das Magazin Multipolar recherchiert. Der Artikel <2> erreichte dort 85.000 Aufrufe und wurde von der Neuen Osnabrücker Zeitung übernommen.
Die Kündigungswelle rollt aber weiter. Ob es sich bei den Betroffenen um Medien aus dem patriotischen AfD- oder FPÖ-Umfeld handelt (Heimatkurier, Auf1) oder um regierungskritische Publikationen mit liberalen und egalitären Positionen (Manova-Magazin, Apolut, Die Krähe), spielt praktisch keine Rolle. Die fünf genannten Medien haben alle im Jahr 2024 ihre Girokonten verloren. Neu ist, dass auch Kunden deutscher Sparkassen mit einer Kündigung rechnen müssen. Diese öffentlich-rechtlich organisierten Banken besitzen eigentlich einen staatlichen Versorgungsauftrag und müssen der Bevölkerung Konten bereitstellen.
Auch Sparkassen kündigen Regierungskritikern
Im April 2024 berichtete <3> Iris Hefets, dass die Sparkasse Berlin ihrem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost gekündigt habe. Zunächst sei das Konto lediglich gesperrt worden. Die Organisation sammelte in dieser Zeit Spenden für den Palästina-Kongress in Berlin. Am 12. April beendete die Polizei die Veranstaltung kurz nach Beginn. Auf der Rednerliste stand unter anderem der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis. Die Behörden verweigerten <4> ihm die Einreise....hier weiterlesen: https://apolut.net/der-gerichtsbeschluss-der-freie-medien-vor-finanzieller-austrocknung-schutzt-von-hakon-von-holst/
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Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Sparkassen dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet sind und Konten nicht willkürlich kündigen oder verweigern können. Wenn diese Rechtsprechung sich durchsetzt, bietet ein Sparkassenkonto kritischen Medien und Publizisten Schutz vor Bankenwillkür. Hakon von Holst hat das Urteil gelesen und analysiert <1>.
Ein Bankkonto ist wirtschaftliche Arbeitsgrundlage für kritische Publizisten. Viele konzernunabhängige Medien und freie Journalisten arbeiten auf Spendenbasis. Doch immer öfter kündigen Banken die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen. Mit dem Umzug zu einer neuen Bank gehen Überweisungs-Daueraufträge von finanziellen Unterstützern verloren. Gut vierzig Fälle hatte ich für das Magazin Multipolar recherchiert. Der Artikel <2> erreichte dort 85.000 Aufrufe und wurde von der Neuen Osnabrücker Zeitung übernommen.
Die Kündigungswelle rollt aber weiter. Ob es sich bei den Betroffenen um Medien aus dem patriotischen AfD- oder FPÖ-Umfeld handelt (Heimatkurier, Auf1) oder um regierungskritische Publikationen mit liberalen und egalitären Positionen (Manova-Magazin, Apolut, Die Krähe), spielt praktisch keine Rolle. Die fünf genannten Medien haben alle im Jahr 2024 ihre Girokonten verloren. Neu ist, dass auch Kunden deutscher Sparkassen mit einer Kündigung rechnen müssen. Diese öffentlich-rechtlich organisierten Banken besitzen eigentlich einen staatlichen Versorgungsauftrag und müssen der Bevölkerung Konten bereitstellen.
Auch Sparkassen kündigen Regierungskritikern
Im April 2024 berichtete <3> Iris Hefets, dass die Sparkasse Berlin ihrem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost gekündigt habe. Zunächst sei das Konto lediglich gesperrt worden. Die Organisation sammelte in dieser Zeit Spenden für den Palästina-Kongress in Berlin. Am 12. April beendete die Polizei die Veranstaltung kurz nach Beginn. Auf der Rednerliste stand unter anderem der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis. Die Behörden verweigerten <4> ihm die Einreise....hier weiterlesen: https://apolut.net/der-gerichtsbeschluss-der-freie-medien-vor-finanzieller-austrocknung-schutzt-von-hakon-von-holst/
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